Christina Klomann
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Bianca Roming
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Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 gibt es einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung
an Grundschulen. Dieser beginnt mit der Klassenstufe 1 ab dem ersten Schultag im Schuljahr 2026/27. Dieser Rechtsanspruch bedeutet, dass die Kinder 8 Stunden pro Tag an 5 Tagen die Woche von
Montag bis Freitag in der Schule betreut werden, ausgenommen Feiertage. Die Unterrichtszeit gehört dazu.
Auch die Ferienzeiten werden durch den Rechtsanspruch abgedeckt. So können die Kinder also
bei Bedarf auch in den Schulferien 8 Stunden pro Tag betreut werden. Dieses Angebot ist kostenpflichtig. Nur an 20 Tagen in den Ferien findet kein Betreuungsangebot statt. Sie können entscheiden,
in welchem Umfang Sie den Betreuungsanspruch ihres Kindes wahrnehmen möchten.
Die Höhe der Elternbeiträge für die kostenpflichtigen Betreuungsangebote wird noch neu
kalkuliert und zum neuen Schuljahr 2026/27 entsprechend angepasst. Als Orientierung können die aktuellen Entgelte dienen. Eine Erhöhung der Gebühren zum kommenden Schuljahr ist
möglich.
1. Der Betreuungsbedarf muss jährlich bis zum 15.03. für das kommende Schuljahr angemeldet
werden, um die von Ihnen gewünschte Betreuung in erforderlichem Umfang rechtzeitig organisieren zu können. Dies betrifft ausdrücklich auch die Ferienbetreuung.
2. Die Betreuung wird verbindlich für ein ganzes Schuljahr angemeldet und endet automatisch
am 31.07. des Jahres. Eine Kündigung während des laufenden Schuljahres ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Umzug, Schulwechsel) nach Rücksprache mit der jeweiligen Schule möglich.
1. Die Ferienbetreuung wird zentral vom JUKS³ angeboten und steht grundsätzlich allen
Grundschulkindern aus Schramberg und denen der Stadtteile offen.
2. Die Anmeldung erfolgt wie gehabt direkt über das JUKS³ zu den jeweils veröffentlichten
Anmeldezeiträumen. Im Rahmen der Ferienbetreuung erhalten Kinder, die einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben bevorrechtigt Plätze, da der Rechtsanspruch ausdrücklich auch die
Ferienzeiten beinhaltet. Die Bedarfsmeldung hierfür muss bis zum 15.03.2026 erfolgen.
3. Die Ferienbetreuung wird in folgenden Zeiträumen angeboten:
Herbstferien (5 Tage): 26.10. – 30.10.26
Weihnachtsferien (4 Tage): 04.01. – 05.01.27 & 07.01. – 08.01.27
Osterferien (4 Tage): 30.03. – 02.04.27
Pfingsten I (4 Tage): 18.05. – 21.05.27
Pfingstferien II (4 Tage): 24.05. – 26.05.27
Sommerferien I (5 Tage): 02.08. – 06.08.27
Sommerferien II (5 Tage): 09.08. – 13.08.27
Sommerferien III (5 Tage): 16.08. – 20.08.27
Sommerferien IV (5 Tage): 23.08. – 27.08.27
Sommerferien V (5 Tage): 30.08. – 03.09.27
4. Das Angebot ist nur wochenweise buchbar. Die Buchung einzelner Betreuungstage ist nicht
möglich.
5. Für die Inanspruchnahme der Ferienbetreuung werden ebenfalls Entgelte erhoben. Die Höhe
der Entgelte wird durch das JUKS³ zu gegebener Zeit noch bekanntgegeben.
1. Die Frist der Bedarfsmeldung läuft bis zum 15.03.2026. Das Anmeldedatum spielt bei der
Platzvergabe keine Rolle. Eine frühzeitige Anmeldung der Bedarfe Ihrerseits ermöglicht uns ein frühzeitiges Erkennen der tatsächlichen Bedarfe. So können Personal und Räumlichkeiten besser
geplant werden.
2. Die Meldung erfolgt über:
a) digital über die Homepage der Stadt Schramberg unter
https://www.schramberg.de/de/stadt/bildung-soziales/schulen.php. Sollte es hier Probleme
bei der Registrierung geben, melden Sie sich bitte per E-Mail an [email protected]oder
telefonisch unter der Nummer 07422/29-324. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.
b) über das Formular in Papierform, welches in der Schule oder bei der Stadtverwaltung im
Rathaus (Zimmer 1.10) ausliegt oder auch auf der Homepage der jeweiligen Schule heruntergeladen werden kann (siehe oben auf dieser Seite).
c) persönlich vor Ort im Rathaus Zimmer 1.10 zu den gewohnten
Öffnungszeiten
3. Im Rahmen der Bedarfsmeldung werden Daten des/der Personensorgeberechtigten und des
Kindes, die gewünschte Betreuungszeit und auch die benötigte Ferienbetreuung abgefragt. Bei der Ferienbetreuung können auch mehrere Wochen ausgewählt werden. Bitte beachten Sie, dass Ihnen nur
Betreuungsangebote an der jeweiligen Grundschule Ihres Kindes zur Auswahl stehen.
4. Die abschließende Prüfung und Besprechung der Bedarfsmeldung erfolgt dann im Rahmen der
Schulanmeldung. Hier können dann auch letzte Unklarheiten gemeinsam geklärt werden.
5. Wichtig: Ihre Bedarfsmeldung bedeutet keine automatische Zusage der gewünschten Betreuung
am gewünschten Ort. Sie erhalten bzgl. der Betreuung ihrer Kinder rechtzeitig vor dem Start des neuen Schuljahres noch weitere Informationen
Genaue Informationen zu den einzelnen Betreuungsangeboten erhalten Sie auf der Homepage und
im Sekretariat der jeweiligen Schule.
Bei Fragen zur zentralen Vormerkung wenden Sie sich bitte per Mail an [email protected] oder telefonisch 07422 29324.